PEMPersonen mit Eingeschränkter Mobilität Fragen und Antworten: Wo kann ich Unterstützung verlangen, Kosten für PEM, usw. Vor der Abreise Parkplatzreservierung, Priority Lane Verbotene Objekte und Produkte Verantwortungsvoller Tourismus Formalitäten, Visa, Schengenraum Französischer Sektor Transport von Schusswaffen PEM Anreise & Unterkunft Parkings Am Flughafen Geschäfte & Restaurants Beschwerden Verschiedenes Business & Partners Unternehmen
Um Welche Zeit sollte ich am Flughafen eintreffen? UM WELCHE ZEIT SOLLTE ICH AM FLUGHAFEN GENF EINTREFFEN Eine Unterstützung von GVAssistance garantiert Ihnen keinen Abflug, wenn Sie nicht zu der durch die Fluggesellschaft oder Ihrem Reisebüro angegebenen Zeit am Flughafen eintreffen. Wenn nicht anders vermerkt, müssen Sie spätestens: Zwei Stunden vor der angekündigten Abflugzeit an einem Schalter oder einer Empfangssäule im P1, P20 oder TPG-Haltestelle einchecken. Eine Stunde vor der angekündigten Abflugzeit zum Empfangsbereich GVAssistance nach erledigtem Check-in. Mehr Informationen Werde ich beim Einkaufen oder bei einer Mehrwertsteuer-Erstattung betreut? Nein, die für Sie zuständige Person betreut Sie weder beim Einkauf noch bei der Mehrwertsteuer-Erstattung. Wird mir mit meinem Gepäck geholfen? Ja, der Mitarbeiter von GVAssistance kann Ihnen bei Bedarf mit Ihrem Gepäck helfen, wenn Sie alleine reisen. Kann ich auch Hilfsdienste bei meiner Ankunft/Abfahrt am SBB-Bahnhof Genf-Flughafen in Anspruch nehmen? Reisende, die im Bahnhof SBB des Flughafens auf besondere Hilfsdienste angewiesen sind, nehmen bitte mit dem Call Center Handicap der SBB Kontakt auf. Informationen Ich werde eine Flugreise antreten und benötige Unterstützung. Wie muss ich vorgehen? Kontaktieren Sie Ihre Reiseagentur oder Ihre Fluggesellschaft mindestens 48 Stunden vor dem Flug, falls Sie den Assistenzdienst am Genève Aéroport benötigen. Sie werden die nötigen Schritte unternehmen, um den Assistenzdienst für Sie zu organisieren. Informationen Erhalte ich Unterstützung, wenn ich auf die Toilette muss? Die betreuende Person darf Sie nur bis zur Toilettentür begleiten, sie ist nicht befugt, die Toilette mit Ihnen zu betreten. Wir empfehlen Ihnen, mit einer privaten Begleitperson zu reisen, wenn Sie auf der Toilette Hilfe benötigen. Wieviel kostet ein solcher Hilfsdienst? Der Hilfsdienst für Personen mit eingeschränkter Mobilität ist kostenlos. Informationen Schreiben Sie uns