Kabinengepäck

Im Allgemeinen darf das Kabinengepäck in Übereinstimmung mit den geltenden IATA-Normen folgende Masse nicht überschreiten: 56 cm x 45 cm x 25 cm. Pro Passagier ist ein einziges Gepäckstück (max. 10 kg) zulässig. Diese Bestimmungen sind jedoch von der Fluggesellschaft abhängig.

Verbotene Gegenstände / Erlaubt

Aus Sicherheitsgründen ist es untersagt, folgende Gegenstände im Fluggepäck und im Handgepäck mitzuführen:

  • Campinggasflaschen und Patronen für kohlensäurehaltige Getränke,
  • Destabilisierungsgeräte wie Pfefferspray,
  • Sicherheitskoffer,
  • Elektroimpulswaffen wie Taser,
  • Farben und Lösungsmittel,
  • Benzin und Alkohol > 70°.
  • Sicherheitsbrennpaste für Fondue-Réchaud,
  • Feuerwerk,
  • Chemikalien für den Hausgebrauch und Gifte aller Art,
  • Jetflame Feuerzeug oder Fackel.

Aus Sicherheitsgründen ist es untersagt, folgende Gegenstände im Handgepäck mitzuführen:

  • Flüssigkeiten in Behältern über 100 ml oder 100 gr,
  • Schusswaffen (auch Nachbildungen),
  • spitze  und schneidende Gegenstände die länger sind als 6 cm,
  • stumpfe Gegenstände, Werkzeuge und Sportausrüstung,
  • Quecksilber-Fieberthermometer.

Sind unter bestimmten Bedingungen im Handgepäck erlaubt:

  • Elektronische Zigaretten
  • Lawinenrettungsrucksack,
  • Feuerzeug und Streichhölzer,
  • Batterien oder Lithium-Ersatzbatterien,
  • elektronische Geräte.

Liste nicht erschöpfend und unter dem Vorbehalt der besonderen Vorschriften der Fluggesellschaften.

Auf Wunsch geben die Fluggesellschaften und das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Auskunft zu diesem Thema.

SICHERHEITSKONTROLLE AM FLUGHAFEN

Um die Sicherheitskontrolle am Flughafen zu vereinfachen, bitten wir Sie, folgende Gegenstände getrennt vorzuweisen:

  • Alle mitgeführten Flüssigkeiten.
  • Ihre Jacke und/oder Ihren Mantel.
  • Laptops und andere elektrische/elektronische Geräte (Fotoapparat, Telefon, Tablet-PC usw.), die aus dem Handgepäck genommen werden müssen.

Diese Gegenstände werden separat geprüft.

INFORMATIONEN

Lebensmittel:

  • Alle Lebensmittel in Form von Flüssigkeiten, Gels, Pasten oder Aerosole sind im Handgepäck verboten, es sei denn ihr Volumen übersteigt nicht 100 ml oder 100 gr und sie befinden sich in einer durchsichtigen, verschliessbaren Plastiktüte von maximal 1 Liter.
  • Früchte (Äpfel, Orangen, Ananas, etc.) werden nicht als Flüssigkeit angesehen. Ausnahme: Kokosnuss.

Medikamente:

  • Medikamente, die während der Reise an Bord benötigt werden, sind zugelassen, auch wenn es sich um mehr als 100 ml handelt. Bitte halten Sie möglichst ein Rezept oder ein ärztliches Zeugnis bereit.

Gesundheit und Reisen:

  • Auf HEALTHYTRAVEL, der vom Bundesamt für Gesundheit anerkannten Website, finden Sie nützliche Informationen zu Impfungen und anderen aktuellen Gesundheitsthemen.

Zusammenfassung:

  • Ein einziger Beutel, durchsichtig und verschliessbar ist pro Person zulässig. Fassungsvermögen: 1 Liter.
  • Auf Behältern mit Flüssigkeiten muss unbedingt das Volumen in Millilitern oder Gramm angegeben sein.

Tiertransport

Die Bedingungen für die Beförderung von Tieren in der Kabine oder im Frachtraum variieren je nach Fluggesellschaft. Wir bitten Sie die Fluggesellschaft direkt zu kontaktieren oder deren Website aufzurufen.

Wichtiger Hinweis! Je nach Land sind bestimmte Dokumente für die Flugreise von Tieren obligatorisch. Ohne diese Dokumente besteht die Gefahr, dass die Einreise Ihres Tieres vom Veterinärdienst des Ankunftslandes gestoppt wird.

Kontakte

Fragen betreffend Dokumente und Transport:

Fragen betreffend Impfungen, Quarantäne usw.: den Veterinär kontaktieren.