Zutrittsberechtigung zum Flughafen
Alle Mitarbeiter, inklusive Dienstleister, die für Genève Aéroport arbeiten, müssen über einen persönlichen Flughafenausweis (CIA) verfügen, um zu den Zonen zu gelangen, die in Verbindung mit ihrer Arbeit stehen, und sich dort aufzuhalten. Auch die Fahrzeuge brauchen eine Genehmigung.
Die administrative Verwaltung der Zutrittsberechtigungen zum Flughafen wird durch den Gruppe Prozess Zugang gewährleistet.
Nachstehend finden Sie eine Liste der Gebühren für jede Art von Flughafenausweisen (CIA) und/oder Fahrzeugausweisen.
Achtung: Die Gebühren werden jährlich erhoben.
Flughafenausweis
Formulare (Auf Französisch):
Gebühren
Die Leitung des Genève Aéroport erhebt jährlich folgende Gebühren (inkl. MwSt.):
Flughafenausweis «Flughafenunternehmen»
Gültigkeit max. 5 Jahre |
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100 CHF |
- Fluggesellschaften für Linienverkehr/Charterflüge/Nutzungsrecht
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100 CHF |
Flughafenausweis «Externes Unternehmen»
Gültigkeit max. 5 Jahre, 1 x pro Jahr erneuerbar |
- Sublizenznehmer, Fluggesellschaften für Linienverkehr/Charterflüge/Nutzungsrecht und Unternehmen mit Lizenzen
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150 CHF |
- Drittanbieter (Instandhaltung der Infrastruktur)
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150 CHF |
Flughafenausweis «Diplomatenkurier»
Gültigkeit max. 5 Jahre, 1 x pro Jahr erneuerbar |
- Gemäss internationaler Gepflogenheiten werden kostenlos zwei Namensbezogene Zutrittsausweise je diplomatischer Vertretung und vier je internationaler Organisation für die Beförderung des Diplomatenkuriers ausgestellt. Für jeden weiteren jährlichen Ausweis erhebt die Leitung des Genève Aéroport eine Gebühr von 250 CHF pro Jahr
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Vorläufiger Flughafenausweis: von 1 Tag bis 6 Monate |
- Einheitstarif bei Ausstellung
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60 CHF |
Ersatzflughafenausweis |
- Flughafenausweis vergessen, 24 Stunden gültig
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50 CHF |
Flughafenausweis verloren/gestohlen/beschädigt |
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100 CHF |
Konventionalstrafe |
- Flughafenausweis nicht zurückgegeben
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200 CHF |
Mechatronik-Schlüssel |
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- Einheitstarif bei Ausstellung
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50 CHF |
Zugang zum Frachtgebäude
Formular:
Gebühr
Zugangsschlüssel zum Frachtgebäude |
- Einmal Gebühr bei Auslieferung
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50 CHF |
Fahrzeugausweise
Um eine Genehmigung für den Verkehr auf dem Rollfeld zu erhalten, müssen Personenwagen, leichte Nutzfahrzeuge (Lieferwagen), Gepäckschlepper, Passagiertreppen, Gepäckbänder, kleine Lifte und kleine Flugzeugschlepper zu 100% mit einem Elektroantrieb ausgestattet sein. Diese Regelung gilt für neue oder gebrauchte motorbetriebene Fahrzeuge und mobile Maschinen und Geräte.
Alle anderen Arten von neuen oder gebrauchten motorbetriebenen Fahrzeugen oder mobilen Maschinen und Geräten müssen die derzeitig geltende Norm für die betreffende Maschine einhalten, d. h. derzeit die Euro 6-Norm für Strassenfahrzeuge und Com 4 (EU-Stufe IV, Tier 4) für mobile Maschinen und Geräte.
Anforderungen an Fahrzeuge und mobile Maschinen und Geräte des Flughafens (französisch)
Formulare (französisch):
Gebühren
Die Leitung des Genève Aéroport erhebt jährlich folgende Gebühren (inkl. MwSt.):
Kategorie Fahrzeuge/Gebühren |
Fahrzeugart |
Gebühr |
A. Null-Emissions-Fahrzeuge
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A1. Velo |
Velo, E-Bike |
0 CHF |
A.2 Null-Emissions-Fahrzeuge |
Strassenfahrzeug 2 und Spezielle Mobile Maschine und Gerät3 mit Null-Emission (100% Elektrisch) |
0 CHF |
B. Strassenfahrzeuge
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B5. Fahrzeug Benzin/LPG/CNG Euro 6 |
Strassenfahrzeug mit Benzin- oder Gasbetrieb, das die Euro 6-Norm Erfüllt |
50 CHF |
B4. Fahrzeug Diesel Euro 6 |
Strassenfahrzeug mit Dieselbetrieb, das die Euro 6-Norm Erfüllt |
100 CHF |
B3. Fahrzeug. Benzin/LPG/CNG Euro 5 |
STRASSENFAHRZEUG MIT BENZIN- ODER GASBETRIEB MIT EURO 5-NORM |
100 CHF |
B2. FAHRZEUG BENZIN/LPG/CNG EURO 4 DIESEL EURO 5 |
STRASSENFAHRZEUG MIT BENZIN- ODER GASBETRIEB MIT EURO 4-NORM ODER
STRASSENFAHRZEUG MIT DIESELBETRIEB EURO 5-NORM |
200 CHF |
B1. FAHRZEUG BENZIN/LPG/CNG <= EURO 3 DIESEL <= EURO 4 |
STRASSENFAHRZEUG MIT BENZIN- ODER GASBETRIEB, DAS MINDESTENS EINE NIEDRIGERE NORM ALS EURO 4 (EURO 3 UND NIEDRIGER) UND EINE DIESELNORM NIEDRIGER ALS EURO 5 (EURO 4 UND NIEDRGIER) ERFÜLLT |
400 CHF |
C. Fahrzeuge und spezielle mobile Maschinen
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C7. MOBILE MASCHINEN UND GERÄTE EU-STUFE V |
SPEZIELLE MOBILE MASCHINEN UND GERÄTE, WELCHE DIE NORM «TIER 5» ODER « EU-STUFE V » ERFÜLLEN |
15 CHF |
C6. MOBILE MASCHINEN UND GERÄTE EU-STUFE IV |
SPEZIELLE MOBILE MASCHINEN UND GERÄTE, WELCHE DIE NORM «TIER 4 FINAL» ODER « EU-STUFE IV » ERFÜLLEN |
30 CHF |
C5. MOBILE MASCHINEN UND GERÄTE EU-STUFE III B |
SPEZIELLE MOBILE MASCHINEN UND GERÄTE, WELCHE DIE NORM EURO 5 ODER COM 4 / TIER 4 INTERIM / EU-STUFE III B (ODER EINE VERGLEICHBARE NORM FÜR BETREFFENDE SPEZIELLE MOBILE MASCHINEN UND GERÄTE) ERFÜLLEN, ODER, WENN NORM UNBEKANNT, ZEITPUNKT DER INBETRIEBNAHME NICHT VOR 2009. |
50 CHF |
C4 .MOBILE MASCHINEN UND GERÄTE EU-STUFE III MIT RUSSPARTIKELFILTER |
SPEZIELLE MOBILE MASCHINEN UND GERÄTE, WELCHE DIE NORM EURO 4 / COM 3 / TIER 3 / EU-STUFE III (ODER ZEITPUNKT DER INBETRIEBNAHME VOR 2009), ABER MIT RUSSPARTIKELFILTER ERFÜLLEN |
50 CHF |
C3. MOBILE MASCHINEN UND GERÄTE EU-STUFE III |
SPEZIELLE MOBILE MASCHINEN UND GERÄTE, WELCHE DIE NORM EURO 4 / COM 3 / TIER 3 / EU-STUFE III (ODER EINE VERGLEICHBARE NORM) ODER ZEITPUNKT DER INBETRIEBNAHME ZWISCHEN 2003 UND 2008 ERFÜLLEN |
100 CHF |
C2. MOBILE MASCHINEN UND GERÄTE < EU-STUFE III MIT RUSSPARTIKELFILTER |
SPEZIELLE MOBILE MASCHINEN UND GERÄTE, WELCHE EINE NIEDRIGERE NORM (ODER ZEITPUNKT DER INBETRIEBNAHME VOR 2003), ABER MIT RUSSPARTIKELFILTER, ERFÜLLEN |
100 CHF |
C1. MOBILE MASCHINEN UND GERÄTE < EU-STUFE III |
SPEZIELLE MOBILE MASCHINEN UND GERÄTE, WELCHE EINE NIEDRIGERE NORM ALS EURO 4 / COM 3 / EU-STUFE III (EURO 3 / COM 2 / ETC. UND NIEDRIGRER) ERFÜLLEN, ODER ZEITPUNKT DER INBETRIEBNAHME VOR 2003. |
200 CHF |
FAHRZEUGAUSWEISE VERLOREN/GESTOHLEN/BESCHÄDIGT |
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100 CHF |
Konventionalstrafe |
- FAHRZEUGAUSWEISE NICHT ZURÜCKGEGEBEN
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200 CHF |
1 Strassenfahrzeug: Pkw, Leicht-Lkw (Van, Minibus), Lkw, Bus / 2 Spezielles Gerät für die Luftfahrt (Leiter, Pushback, Lader, Oleoserver, Gepäckschlepper, usw.) oder die Wartung (Kehrmaschinen, Schneefräsen, usw.)
Kontakt
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+41 (0) 22 717 80 60