Es ist erlaubt, eine E-Zigarette im Handgebäck mitzuführen. Kartuschen sind erlaubt, wenn sie max. 100 ml gross sind und in einem durchsichtigen und wiederverschliessbaren Plastikbeutel transportiert werden. Der Plastikbeutel darf ein Fassungsvermögen von höchstens 1 L. haben.
Es ist nicht erlaubt, die Elektrische Zigarette im Flugzeug oder im Flughafen zu rauchen, sondern nur an den dafür vorgesehenen Orten.