Bei dem Versand Ihres Pakets oder Ihrer persönlichen Gegenstände sollte Ihnen durch die Luftfahrtgesellschaft oder durch den Spediteur ein Dokument (genannt Air Way Bill [AWB] oder Lufttransportschein [LTA] mit einer Nummer) ausgehändigt worden sein.
Wenn Sie Ihre Sendung einem Spediteur in Auftrag gegeben haben, so nehmen Sie mit diesem Kontakt auf und nennen dabei die Nummer des AWB.
Wenn Sie keinen Spediteur beauftragt haben, kontaktieren Sie den Bodenabfertiger der Fluggesellschaft, die Ihre Güter transportiert hat.
Damit Sie Ihre Sendung selbständig in der Frachthalle abholen können, müssen Sie zunächst die Zollformalitäten zum Import (Kontakt Zoll) erledigen und sich danach mit ihrem AWB an den Bodenabfertiger für die Fluggesellschaft, mit der die Waren transportiert wurden, wenden. Am Genève Aéroport werden die Fluggesellschaften von den zwei Bodenabfertigern Swissport und Dnata vertreten.