Erreichbarkeit

Der öffentliche Bereich des Flughafens sowie die Parkplätze sind für Passagiere im Rollstuhl problemlos zugänglich.

Es sind jedoch nicht alle Flugsteige mit dem Rollstuhl zugänglich, einige sind nur über Treppen erreichbar.

Um welche zeit sollte ich am Flughafen Genf eintreffen

Eine Unterstützung von GVAssistance garantiert Ihnen keinen Abflug, wenn Sie nicht zu der durch die Fluggesellschaft oder Ihrem Reisebüro angegebenen Zeit am Flughafen eintreffen.

Wenn nicht anders vermerkt, müssen Sie spätestens:

  • Zwei Stunden vor der angekündigten Abflugzeit an einem Schalter oder einer Empfangssäule im P1, P20 oder TPG-Haltestelle einchecken.
  • Eine Stunde vor der angekündigten Abflugzeit zum Empfangsbereich GVAssistance nach erledigtem Check-in.

Im Falle einer verspäteten Ankunft am Flughafen fällt die Entscheidung über Boarding in die Verantwortung der Fluggesellschaft!

Wenn Sie sich nicht rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft oder Ihrem Reisebüro haben ankündigen können, so wird sich GVAssistance bemühen, Sie rechtzeitig zum Flugzeug zu bringen, allerdings ohne dies garantieren zu können.

Ablauf beim Check-in

Sie müssen sich persönlich an den Check-in-Schalter Ihrer Fluggesellschaft begeben um die Anmeldeformalitäten zu erledigen. Beim Check-in informiert man Sie, wann Sie zur Betreuung im Empfangsbereich erwartet werden.

Der Check-in für sämtliche Flüge muss in Terminal 1 erfolgen.

Konsultieren Sie eine der Rufsäulen wenn nötig. GVAssistance bietet Ihnen Unterstützung, hilft Ihnen beim Check-in und begleitet Sie bis zum Flugzeug (bis spätestens zwei Stunden vor Abflug).

Sicherheitsfrage

Alle Passagiere müssen sich vor dem Abflug einer Sicherheitskontrolle unterziehen. Reisende im Rollstuhl, die zur Kontrolle nicht aufstehen können, werden manuell kontrolliert, bei Bedarf in einer Kabine.

Wenn Sie Medikamente mit sich führen (Pumpspray, Spritzen, etc.) oder Apparate tragen (Prothesen etc.), ist es ratsam, ein ärztliches Attest bei sich zu haben. Wenn Sie einen Herzschrittmacher haben, informieren Sie bitte das Sicherheitspersonal.

Bei elektrischen Rollstühlen muss die Batterie vom Motor getrennt werden. Sie werden gebeten, dem Betreuer von GVAssistance beim Entfernen der Batterie und der Vorbereitung des Rollstuhls für das Verladen im Frachtraum zu helfen.

Zugang zur Lounge

Dieser angenehme Service hängt von der Verfügbarkeit der Betreuer ab.

Vorausgesetzt, Sie haben sich nach dem Check-in und 90 Minuten vor der Abflugzeit bei GVAssistance angekündigt, begleitet Sie GVAssistance gerne zur Lounge, sofern Sie zugangsberechtigt sind.

Zugang zu Geschäften und Restaurants

Wenn Sie etwas zu sich nehmen möchten, teilen Sie dies der Begleitperson von GVAssistance mit und sie wird Ihnen behilflich sein. Wenn es zeitlich möglich ist, werden Sie zum nächstgelegenen Restaurant begleitet. Sobald Sie fertig sind, holt die Begleitperson Sie am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit ab.

Beim Einkaufen kann Ihnen der Begleiter von GVAssistance nicht helfen. Wir empfehlen Ihnen, dies mit ihrer privaten Begleitperson zu machen.

Landung am Genève Aéroport

Wenn Sie nach der Landung Ihres Rückfluges in Genf Unterstützung benötigen, kündigen Sie dieses bitte bereits bei Ihrer Buchung oder mindestens 48 Stunden im Voraus bei Ihrer Fluggesellschaft oder Ihrem Reisebüro an.

Sobald Sie in Genf gelandet sind, werden Sie von einem Mitarbeiter von GVAssistance je nach Bedarf bereits im Flugzeugsitz oder ansonsten an der Flugzeugtür betreut.

Sie müssen nicht gleichzeitig mit allen Passagieren aussteigen. Warten Sie bitte im Flugzeug, bis Ihnen ein Mitarbeiter von GVAssistance hilft. Wenn Sie das Flugzeug eigenständig verlassen, kann die Dienstleistung nicht vorschriftsmässig ausgeführt werden. GVAssistance begleiten Sie bis zur Ankunftshalle und hilft Ihnen, Ihr Gepäck in Empfang zu nehmen.

Sie können begleitet werden zu:

  • Ihrem Auto, wenn es auf dem Parkplatz P1 oder P20 (Sektor Frankreich) steht,
  • einem Taxi
  • dem SBB Bahnhof Genf Flughafen
  • einer Autovermietung