ERNEUERUNG DER FLUGLIZENZEN FÜR PRIVATPILOTEN
Um ihre Lizenz zu erneuern (Überprüfung der Stunden in den Flugprotokollen), müssen sich Privatpiloten beim Luftfahrtbehördendienst am Flughafen Genf im C4 melden.
Schalterzeiten:
- Montag bis Sonntag, von 14:00 bis 15:00 Uhr nach Vereinbarung.
- Termine können telefonisch unter +41 22 717 71 28 vereinbart werden.
KOEXISTENZ VON LEICHTAVIATIK UND KOMMERZIELLER LUFTFAHRT AM GENÈVE AÉROPORT
Angesichts des zunehmenden Flugverkehrs und der Weiterentwicklung der Normen auf internationaler Ebene hat Genève Aéroport ein unabhängiges Institut mit einer Analyse über die Koexistenz von Leichtaviatik (Sportfliegerei, Flugschulen usw.) und kommerzieller Luftfahrt (Linien- und Charterverkehr) am Genève Aéroport beauftragt.
WIE BENUTZT MAN DIE PISTE 04/22 IN GENF AM EFFIZIENTESTEN?
Diese Kampagne ist Teil des ACE-Programms (Airside Capacity Enhancement) zur Optimierung der Pistenbenützung.
Auf einfache Weise wird kurz erläutert, wie die Piloten dazu beitragen können, die Dauer der Benutzung der Piste zu reduzieren.
Eine Seite ist der «Landephase» gewidmet, die andere der «Startphase»; die Devise lautet: «sich bereit halten, vorausschauen, reagieren!».
Auf der letzten Seite sind die bereits realisierten oder geplanten Infrastrukturanpassungen aufgeführt, die ebenfalls dazu beitragen, die Dauer der Benutzung der Piste zu reduzieren.
Die Piloten stehen im Zentrum dieser Sensibilisierungskampagne: Sie haben die zur Realisierung dieser ehrgeizigen Ziele erforderliche Schlüsselposition inne!
«Jede Bewegung ist von Bedeutung, jede Sekunde zählt!»
Absolut gesehen ist eine Sekunde wenig; multipliziert mit 500 Flugbewegungen pro Tag ist es wertvolle Zeit…
NORMEN UND EMPFEHLUNGEN DER EUROPÄISCHEN AGENTUR FÜR FLUGSICHERHEIT (EASA)
Als Ersatz für die Zertifizierung der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) dem Aéroport International de Genève Ende 2016 ein neues Zertifikat ausgestellt. Damit wird bescheinigt, dass die Organisation und Dokumentation von Prozessen zur Gewährleistung der Sicherheit der Flughafeninfrastruktur und des Flughafenbetriebs den Anforderungen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) entspricht. Nach EASA-Standards zertifizierte Schweizer Flughäfen sind Flughäfen, die Linien- und Charterverkehr abwickeln und gleichzeitig spezifische technische Kriterien erfüllen. Der Genève Aéroport ist der erste Schweizer Flughafen, der diese Zertifizierung erhalten hat, gefolgt vom Flughafen Zürich, der einer der ersten zertifizierten Flughäfen in Europa war.
Die EASA hat Normen und Empfehlungen für Prozesse auf Flugplätze entwickelt, die Auswirkungen auf die Sicherheit haben. Diese Normen sollen sicherstellen, dass die Sicherheit und der Betrieb der Flughafeninfrastruktur jederzeit gewährleistet sind. Die relevanten Prozesse sind in einem Flugplatzhandbuch aufzuführen, das auch als Referenz für das Sicherheitsmanagementsystem dient. Letzteres beschreibt wie ein Unternehmen bestehende Risiken identifiziert, bewertet und kontrolliert.
Das BAZL hat zusammen mit den betroffenen Flughäfen den allgemeinen Rahmen für Flugplatzhandbücher und Sicherheitsmanagementsysteme entwickelt. Auf dieser Grundlage legen die Flugplätze die für ihre Infrastruktur spezifischen Betriebs- und Kontrollverfahren fest. Zertifizierte Flugplätze unterliegen regelmässigen Kontrollen durch das BAZL, um sicherzustellen, dass ihre Prozesse stets den EASA-Standards entsprechen.
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DAS «ZERTIFIKAT DER EUROPÄISCHEN AGENTUR FÜR FLUGSICHERHEIT (EASA)» ERKENNT FLUGHÄFEN AN, DIE VERKEHR ABWICKELN UND BESTIMMTE TECHNISCHE KRITERIEN MIT AUSWIRKUNGEN AUF DIE SICHERHEIT ERFÜLLEN.
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BESTIMMUNGEN ÜBER DIE BODENABFERTIGUNGSDIENSTE IM LINIEN- UND CHARTERVERKEHR IM GENÈVE AÉROPORT
Der Marktzugang für die Bodenabfertigungsdienste im Linien- und Charterverkehr auf Genève Aéroport unterliegt den Bestimmungen über den Markt für Bodenabfertigungsdienste im Linien- und Charterverkehr auf Genève Aéroport. Diese bilden gemäss Art. 10 des Betriebsreglements des Genève Aéroport die Umsetzung der Richtlinie 96/67/EG des Rates vom 15. Oktober 1996 über den Marktzugang für Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft (Amtsblatt Nr. L 272 vom 25.10.1996 S. 0036-0045), in schweizerisches Recht umgesetzt durch Art. 29b der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (SR 748.131.1).
Das Reglement wurde vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) am 11. Juli 2008 genehmigt.