GEGENSTÄNDE, DIE IM FLUGGEPÄCK UND IM HANDGEPÄCK VERBOTEN SIND
Aus Sicherheitsgründen ist es untersagt, folgende Gegenstände im Fluggepäck und im Handgepäck mitzuführen:
- Campinggasflaschen und Patronen für kohlensäurehaltige Getränke,
- Destabilisierungsgeräte wie Pfefferspray,
- Sicherheitskoffer,
- Elektroimpulswaffen wie Taser,
- Farben und Lösungsmittel,
- Benzin und Alkohol > 70°.
- Sicherheitsbrennpaste für Fondue-Réchaud,
- Feuerwerk,
- Chemikalien für den Hausgebrauch und Gifte aller Art,
- Jetflame Feuerzeug oder Fackel.
Liste nicht erschöpfend und unter dem Vorbehalt der besonderen Vorschriften der Fluggesellschaften.
Auf Wunsch geben die Fluggesellschaften und das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Auskunft zu diesem Thema.
Freigepäck
Beim Check-in im Allgemeinen:
- 20 kg für Economy
- 30 kg für Business
- 40 kg für First
Wenn Sie wissen wollen, wie viel Sie für Gepäckübergewicht bezahlen müssen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Fluggesellschaft.
Für weitere Informationen wenden Sie sich direkt an Ihre Fluggesellschaft.
ÜBERGEPÄCK ALS LUFTFRACHT
Es ist möglich, Übergepäck direkt vom Terminal T1 als Luftfracht aufzugeben.
Beispiel: 10 kg Übergepäck nach Tokio
- Ca. 1'000 CHF am Check-in-Desk
- Ca. 500 CHF per Luftfracht
Weitere Informationen:
Schalter CGS (Ebene Check-in 05:30-19:30)
+4122 717 85 79
SONDERGEPÄCK
Zur Aufgabe von Sondergepäck wenden Sie sich zuerst an das Check-in-Desk für Normalgepäck und anschliessend an Desk Nummer 100.
Höchstmasse für Sondergepäck: ca. 100 cm x 80 cm x 400 cm.
Für weitere Informationen wenden Sie sich direkt an Ihre Fluggesellschaft.
FAHRRADTRANSPORT
Für den Transport des Fahrrads (ohne Akku) erkundigen Sie sich nach den Bedingungen für Sondergepäck.
Beim Check-in-Desk Swissport Nummer 100 können Kartonschachteln für Fahrräder (20 CHF pro Stück / generell geöffnet von 04:00 bis 21:00 Uhr). Es stehen keine Werkzeuge zur Verfügung.
Wenn Sie die Batterie des Elektrofahrradstransportieren, kann diese Funken oder einen Kurzschluss verursachen. Die Vorschriften für den Transport von Batterien und Akkus sind sehr detailliert und sehen Einschränkungen vor: Siehe die Seite Batterien, Akkus und elektronische Geräte" auf der Website des BAZL.
Im Allgemeinen gilt:
- Im aufgegebenen Gepäck: Keine Ersatzbatterien oder -akkus erlaubt.
- Im Handgepäck: Ersatzbatterien oder -akkus, sofern sie eine Leistung von 100 Wattstunden (Wh) nicht überschreiten und bestimmte Vorschriften eingehalten werden.
Diese Informationen gelten vorbehaltlich der Sonderbestimmungen der Fluggesellschaften.
Sie haben die Möglichkeit, sich an einen Spediteur zu wenden, um eine Batterie per Spedition an ihren Bestimmungsort zu schicken.
Bei Fragen zum Flugtransport von Fahrrädern (Voraussetzungen, Verpackung usw.) wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Fluggesellschaft.
TRANSPORT VON SCHUSSWAFFEN
Der Transport von Schusswaffen und/oder Munition muss durch den Passagier dem Mitarbeiter an der Gepäckaufgabe unaufgefordert gemeldet werden.
Der Transport von Schusswaffen und/oder Munition ist nur im aufgegebenen Gepäck im Frachtraum des Luftfahrzeugs gestattet.
Jede Fluggesellschaft bestimmt die anzuwendenden Verfahren und spezifischen Massnahmen in Bezug auf den Transport von Schusswaffen und/oder Munition an Bord ihrer Luftfahrzeuge. Das Gepäck für den Transport von Schusswaffen und/oder Munition kann, gegebenenfalls, zusätzliche Sicherheits- und Begleitmassnahmen erfordern.
Genève Aéroport erhebt eine Gebühr von 200 CHF für die Abfertigung von Gepäck, das besondere Sicherheitsmassnahmen erfordert.
Für den Fall, dass das Gepäck im Sinne des oben genannten Verfahrens, aufgrund einer verlängerten Wartezeit zwischen dem Zeitpunkt des Check-in und der Abflugzeit des betreffenden Flugs, zwischengelagert werden muss, erhebt der Genève Aéroport eine Zusatzgebühr in Höhe von 50 CHF.
Für den Transport von mehr als zwei Schusswaffen, muss die Sicherheitsabteilung des Genève Aéroport vorab für einen Kostenvoranschlag via unserem Kontaktformular kontaktiert werden.
Jegliche anfallenden Gebühren werden dem betroffenen Fluggast direkt berechnet.
Sämtliche Zahlungen erfolgen in bar (CHF) oder mit Karte (Debit- und Kreditkarte).
Für weitere Informationen wenden Sie bitte direkt an Ihre Fluggesellschaft.
FÄLSCHUNGEN UND RAUBKOPIEN
Wenn Sie Fälschungen / Raubkopien kaufen, unterstützen Sie kriminelle Handlungen. Unter Umständen setzen Sie dabei Ihr Leben und das der anderen aufs Spiel. Die Einfuhr von Design- und Markenfälschungen in die Schweiz für private Zwecke ist ebenfalls verboten.
Am Zoll kann die gefälschte Ware beschlagnahmt werden, auch wenn diese nur in kleinen Mengen oder ausschliesslich für den privaten Gebrauch importiert wird.
Weitere Informationen: Flyer Stop Piracy
LEBENSMITTEL, TIERE ODER SOUVENIRS
Führen Sie Lebensmittel, Tiere oder Souvenirs mit? ... dann beachten Sie bei der Einreise in die Schweiz die hier zusammengefassten Vorschriften. Sie dienen dem Schutz vor Tierseuchen, dem Tierschutz und dem Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten.
Das Wichtigste in Kürze:
- Keine Lebensmittel tierischer Herkunft aus Ländern ausserhalb der EU mitführen!
- Bei Reisen mit Hund oder Katze brauchen Sie: Mikrochip, Heimtierausweis, Tollwutimpfung – evtl. auch einen Bluttest und eine Bewilligung!
- Keine Souvenirs von bedrohten Tieren und Pflanzen mitbringen (Elfenbein, Pelze, Reptilleder usw.)!
Mehr Informationen:
BESCHÄDIGTES UND VERLORENES GEPÄCK (GEPÄCKREKLAMATIONEN)
Bei Gepäckreklamationen nehmen Sie bitte mit der zuständigen Handling-Gesellschaft Kontakt auf (Dnata oder Swissport).
Konsultieren Sie das Datenblatt Ihrer Fluggesellschaft, um die zuständige Servicegesellschaft (Handling Agent) zu finden.
GEPÄCKTROLLEYS
Um eine grössere Verfügbarkeit der Gepäcktrolleys sicherzustellen, sind diese mit einem Pfandsystem ausgestattet und können mit einer 2-Franken- oder 2-Euro-Münze - bezogen werden. Über den gesamten Flughafenbereich sind insgesamt 83 Depots verteilt.
Die 1'700 Gepäcktrolleys des Flughafens können innerhalb des Flughafenterminals, der Parkgaragen und des SBB-Bahnhofs Genf-Flughafen benutzt werden und sind auch für Rolltreppen geeignet.
GEPÄCKABGABE
Schliessfächer und Objektdepot Schalter befinden sich im Bereich des Bahnhofs SBB im Flughafen gleich neben den SBB-Schaltern.