Nach Abschluss eines Ausschreibungsverfahrens, vergab Genève Aéroport am 31. Januar 2023 drei Unternehmen – Protectas Aviation Security SA, Custodio SA et SPS Société Privée de Sécurité SA – den Zuschlag für die neuen Verträge über Sicherheitsdienstleistungen erteilt. Diese Vergabe wurde, auf Vorschlag des Comité d'Analyses et de Conseil des Appels d'Offres und nachdem sich die Infrastrukturkommission und der Verwaltungsrat in corpore von der ordnungsgemässen Durchführung des Verfahrens überzeugt hatten, getan. Diese neuen Verträge werden den Zeitraum vom 1. November 2023 bis zum 31. Oktober 2028 abdecken. Gegen diese Vergabeentscheidungen kann noch Beschwerde eingelegt werden.
Der kumulierte Wert der Verträge über fünf Jahre entspricht einem geschätzten Betrag von 140 Millionen Franken. Während des gesamten Ausschreibungsprozesses, der 2022 eingeleitet wurde, begleitete eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Arbeit des Comité d'Analyses et de Conseil des Appels d'Offres.
Die Sicherheitsleistungen am Genève Aéroport umfassen neben der Sicherheitskontrolle der Passagiere die folgenden Aufgaben: Überwachung, Zugangskontrolle, Warteschlangenmanagement, Vorbereitung der Passagiere auf die Kontrolle, Kontrolle von Personal, Material, Fahrzeugen und aufgegebenem Gepäck, Überwachung der Parkplätze usw.
Um diese Aufgaben zu erfüllen, beschäftigt Genève Aéroport direkt 273 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zusätzlich vergibt die autonome öffentliche Einrichtung Verträge über Sicherheitsdienstleistungen an spezialisierte Unternehmen, die die festgelegten beruflichen und sozialen Kriterien erfüllen. Diese Aufträge repräsentierten Anfang 2023 rund 380 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von drei Unternehmen angestellt wurden.
Für den Zeitraum 2023-2028 wurden die Perimeter der vergebenen Mandate im Vergleich zu den vorherigen leicht verändert. Drei Unternehmen – Protectas Aviation Security SA, Custodio SA et SPS Société Privée de Sécurité SA - erhalten die neu definierten Mandate. Abgesehen vom Warteschlangenmanagement werden alle Aufgaben von zertifizierten Sicherheitsbeauftragten ausgeführt, was derzeit nicht der Fall ist (z. B. Vorbereitung auf die Screening-Kontrolle durch Securitas-Empfangsmitarbeiter).
Da gegen diese Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden können, werden die Verträge erst nach Ablauf der Beschwerdefrist unterzeichnet. Darüber hinaus sehen die Vergaberegeln vor, dass sich die neu ernannten Auftragnehmer verpflichten, alle vertraglichen Beziehungen mit den Mitarbeitetenden der ausscheidenden Auftragnehmer zu übernehmen, die aufgrund der Vergabe dieser Aufträge arbeitslos werden und in die Unternehmen, die den Zuschlag erhalten haben, eintreten möchten.